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   BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68   

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BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68 (https://dejure.org/1975,2110)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1975 - I C 44.68 (https://dejure.org/1975,2110)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1975 - I C 44.68 (https://dejure.org/1975,2110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Asyl - Anerkennung als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 40.63

    Voraussetzungen der Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68
    Danach kann ein Beitritt, insbesondere wenn er kurz vor dem Asylverfahren oder währenddessen erfolgt, nur ausnahmsweise, nämlich nur dann zur Anerkennung als Asylberechtigter führen, wenn besondere Umstände dafür sprechen, daß er auf politischer Überzeugung beruht und nicht mangels anderer Asylgründe lediglich zum Vorwand dient, eine sonst nicht zu erreichende Anerkennung - und zumeist auch eine sonst nicht zu erlangende Aufenthaltserlaubnis - durchzusetzen (Urteile vom 4. November 1965 - BVerwG. I C 40.63 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 16] und vom 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 -).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68
    Danach kann ein Beitritt, insbesondere wenn er kurz vor dem Asylverfahren oder währenddessen erfolgt, nur ausnahmsweise, nämlich nur dann zur Anerkennung als Asylberechtigter führen, wenn besondere Umstände dafür sprechen, daß er auf politischer Überzeugung beruht und nicht mangels anderer Asylgründe lediglich zum Vorwand dient, eine sonst nicht zu erreichende Anerkennung - und zumeist auch eine sonst nicht zu erlangende Aufenthaltserlaubnis - durchzusetzen (Urteile vom 4. November 1965 - BVerwG. I C 40.63 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 16] und vom 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 -).
  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in einer älteren Entscheidung davon ausgegangen, dass die Ausschlussbestimmung des Art. 1 Abschnitt F Buchst. c GFK nur Handlungen erfasst, die dem zwischenstaatlichen (internationalen) Frieden und der zwischenstaatlichen Völkerverständigung zuwiderlaufen (vgl. Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 9).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

    Diese Auffassung wird nicht nur vom UNHCR vertreten, sondern entspricht auch der früheren Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (UNHCR, Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, Genf, September 1979, Nr. 163; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 9).

    Folgt man der vom Senat hier entwickelten Auslegung, wäre an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1975 nicht mehr festzuhalten, wonach die Ausschlussbestimmung des Art. 1 F Buchst. c GFK nur Handlungen erfasst, die dem zwischenstaatlichen (internationalen) Frieden und der zwischenstaatlichen Völkerverständigung zuwiderlaufen (vgl. Urteil vom 1. Juli 1975 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Sie gewährt Asyl insbesondere auch in den Fällen, in denen begründete Verfolgungsfurcht durch Umstände hervorgerufen wird, die erst nach Verlassen des Heimatlandes eingetreten sind und die der Asylbewerber aus Gründen politischer Überzeugung auch selbst willentlich geschaffen haben kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16); vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 - vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - vgl. ferner BVerfGE 9, 174 [181]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

    Zwar hatte UNHCR (Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, 2003, Ziff. 163) sicherlich mit guten Gründen darauf hingewiesen, dass die in der Charta genannten Ziele im Grundsatz nur das Verhältnis der Staaten untereinander betreffen, was die Schlussfolgerung nahe legen konnte, hier liege die Vorstellung und Konzeption zugrunde, der in den Blick zu nehmende Personenkreis sei auf solche Personen beschränkt, die aufgrund ihrer Stellung in einem staatlichen Machtapparat einen wesentlichen Beitrag zu einer durch den Staat selbst begangenen Verletzung dieser Grundsätze geleistet haben (vgl. hierzu auch UNHCR, Richtlinien zur Anwendung der Ausschlussklauseln, ZAR 2004, 207 Nr. 17; auch bereits Marx, Handbuch zur Asyl- und Flüchtlingsanerkennung, § 63 Stand Dez. 1997, Rdn. 148; vgl. auch BVerwG, U. v. 1. Juli 1975 - 1 C 44.68 - Buchholz 402.24 § 28 AusIG Nr. 9 mit dem zutreffenden Hinweis, dass in erster Linie Handlungen gemeint sind, die dem internationalen Frieden und der Völkerverständigung entgegen laufen).
  • BVerwG, 29.11.1977 - 1 C 25.75

    Anerkennung als Asylberechtigter - Zulassung der Revision wegen Vorliegens von

    Das Berufungsgericht hält in Fortführung der von ihm angezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Asylgewährung in den Fällen des Beitritts zu regimefeindlichen Emigrantenorganisationen kurz vor oder während des Asylverfahrens (Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10], vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 16], vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 -, vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - [Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 9]) eine Anerkennung des sich auf den Beitritt berufenden Asylsuchenden nur dann für gerechtfertigt, wenn der Beitritt als Folge einer bereits im Heimatstaat zum Ausdruck gekommenen, fortdauernden politischen Überzeugung und mithin als auf echter politischer Überzeugung beruhend angesehen werden könne.
  • BVerwG, 18.03.1977 - 1 B 242.76

    Beschränkung einer Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht

    Es ist vielmehr in Übereinstimmung mit diesem Urteil und der es im grundsätzlichen bestätigenden, weiteren, einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 5. November 1968 - BVerwG I C 29.64 - und vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 44.68 -) davon ausgegangen, daß der kurz vor oder während des Asylverfahrens erfolgte Beitritt zu einer Emigrantenorganisation nur ausnahmsweise, nämlich dann asylbegründende Wirkung hat, wenn zu dem Beitritt als solchem besondere Umstände hinzutreten, die dies rechtfertigen.
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